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Entdrosseln (Das Rechtliche)

Dies ist die "Plauderecke" des Forums. Hier kann alles rein was nicht direkt mit unserem Hobby etwas zu tun hat und mit dem ihr nicht wisst wohin sonst.
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foglgeorg

Entdrosseln (Das Rechtliche)

Beitrag von foglgeorg »

Hallo allerseits,

Ich möchte meine kleine entdrosseln, weils mein lappen jetzt zulässt. Allerdings habe ich da eine Frage zur Umtragerei

Muss ich überhaupt zum TÜV? Weil in meinem Brief (ZulBesch Teil 2) steht von der Drossel nichts drin. Das steht nur im Schein. Ich könnte je rein theoretisch auch einfach ohne Schein (ZulBesch Teil 1) zur Zulassungsstelle gehen (weil ich keinen habe => nehmen wir an das Mopped wäre nicht angemeldet) und die würden nie erfahren, dass das Ding jemals gedrosselt war. Leider muss ich mit dem alten Schein zur Zulassungsstelle, weil der entwertet werden und das möp im alten Landkreis (Umzug und Entdrosselung auf einmal :)) abgemeldet werden muss. Die Frage ist, wenn die sehen, dass im Brief was anderes steht als im Schein, ob die dann auf meinen Wunsch hin einfach im neuen Schein die Daten aus dem Brief eintragen.

Daten im Brief:
Leistung in KW: 37
Bei U/min: 0900
Also eindeutig offene Version.

Grüßle, Georg
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Mats
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Re: Entdrosseln (Das Rechtliche)

Beitrag von Mats »

Ich würde mich unwissend stellen. Fahr zum TÜV, laß die offene Version eintragen. Wenn einer nachfrägt, wo der Eintrag ist, erzählst du, da hast du nicht drauf geachtet, du hast die Fzg-Nr in Brief und Schein mit dem Mopped verglichen, die Drossel ist im Schein eingetragen, da hast du nicht nachgeschaut, ob's auch im Brief steht.
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